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Britische Jungerferninseln Offshore Informationen


JURISDIKTIONEN U. GEBÜHREN

Für Gesellschaften, die keine allzu hohen Ansprüche haben, ist eine Jungferninseln (BVI) Gesellschaft eine sehr kostengünstige und flexible Alternative. Die Gesellschaften können als Holding- oder Kapitalanlagegesellschaften mit Bankkonto genutzt werden, aber auch hier wird auf Grund der fehlenden öffentlichen Register davon abgeraten, hochwertige Handelsgesellschaften auf der Suche nach neuen Kunden zu errichten.


Insolution Rating ***
Allgemein
Rechtsform IBC International Business Company
Politische Stabilität Gut
Standard Autorisierte Kapital Nein
Doppelbesteuerungsabkommen Nein
Gesellschaftsrechtliche Anforderungen
Lokales(r) Register Office und Register Agent Erforderlich Ja
Mindestzahl von Direktoren 1
Kapitalgesellschaft als Direktor Erlaubt Ja
Lokaler Direktor Erforderlich Nein
Lokaler Gesellschafter (Shareholders) Erforderlich Nein
Kapitalgesellschaft als Gesellschafter Erlaubt Ja
Firmen-Sekretär Erforderlich (Secretary) Nein, aber normalerweise ernannt
Mindestanzahl von Gesellschafter (Shareholders) 1
Inhaberaktien Erlaubt Ja
Jährliche Anforderungen
Jahresbericht Nein
Satusmeldung (Annual Return) Nein
Bilanz (Audited Accounts) Nein
Jährliche Steuer / Lizenzgebühren 250 US Dollar / 200 US Dollar
Vorrats- Firmen Vorhanden Nein


ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Britische Jungerferninseln

Die BVIs liegen in der hurricanegefährdeten Zone der Karibik (Hurricanesaison: 1. Juni bis 30. November).

Auf den BVI herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Strassen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich und bergig. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Motorräder und ?roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Der deutsche Führerschein ist für die Anmietung eines Wagens und für das Führen dieses Fahrzeugs während des Urlaubsaufenthaltes nicht ausreichend; für 10.00USD erhält man einen Urlaubsführerschein von der Mietwagenfirma. Taxis sind relativ teuer, die Preise sind jedoch von der Regierung festgelegt und jeder Fahrer ist verpflichtet eine Kopie im Wagen zu haben.

Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind wenig verbreitet.

Außerhalb der Hotels, insbesondere in größeren Menschenansammlungen wie bei Karnevalsveranstaltungen, Märkten, Bars, etc. sollte Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) sollten nur in Fotokopie mitgenommen und die Originale im Hotelsafe hinterlegt werden.

Auf den BVI können gängige Währungen nur bei den Banken getauscht werden. Traveller Cheques werden von allen Geschaeften und meistens auch von Taxis angenommen und das Wechelgeld in Landeswährung bar ausgegeben.. Zahlung per Kreditkarte Mastercard & Visa ist relativ weit verbreitet. American Express ist sehr unbeliebt und wird von vielen abgelehnt.

Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach den BVI und Aufenthalt bis zu 4 Wochen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt, sofern das Kind von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten begleitet wird. Ferner muss der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Eine Verlaengerung kann 2 Tage vor Ablauf der 4 Wochen bei Immigration beantragt werden.

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von derzeit US$20.00 zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken wegen der neuen Sicherheitsbestimmungen und um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird. Rueckfluege muessen ca. 72 Stunden vorher rückbestätigt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird Nur für Reisende über die USA:

Ab 26. Oktober 2004 benötigen deutsche Staatsangehörige bei Reisen über die USA. maschinenlesbare Reisepässe. Reisende, die lediglich im Besitz eines vorläufigen Reisepasses bzw. eines Kinderausweises nach altem Muster sind, benötigen auch bei Transitreisen ein Visum für die U.S.A. Jeder Reisende (auch Kinder) muss in Besitz eines eigenen maschinenlesbaren Reisepasses sein. Die Botschaft Port of Spain ist bei Passverlust derzeit noch nicht in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen. Es ist daher aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem Einreisestempel beinhaltet.

Wenn deutsche Staatsangehörige mit einer Yacht von den BVI in die USA fahren möchten, muessen sie im Besitz eines Visums für die U.S.A. sein. Nur per bonded Carrier (Airlines und Faehren) koennen Deutsche ohne US-Visum aus den BVI in die U.S.A. einreisen. Frueher konnte man in St. John (USVI) ein Visa fuer $100.00 kaufen. Jetzt kostet es $2,000.00 Strafe fuer jeden Reisenden an Bord und die (Charter) Yacht wird beschlagnahmt.

Wichtig für die Einreise in die USA (oder den US Virgin Islands) per Yacht!


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